Liebe Eltern,

im heutigen Elternbrief erhalten Sie Informationen zum durch das Gesundheitsamt angepassten Verfahren bei Kontakt-1-Personen, ein Impfangebot für Kinder ab 12 in der nächsten Woche und weitere wichtige aktuellen Informationen

Corona

Handlungsleitfaden für Verdachtsfälle und bestätigte Coronafälle

  • Wir haben den Handlungsleitfaden vom 29.11.201 nochmal angepasst (s. Seite 2):
  • Nach Vorgabe des zuständigen Gesundheitsamtes müssen ab nächster Woche bei einem durch Schnelltest in der Schule entstandenen Verdachtsfall alle Kontakt-1 Schüler/innen nach Bewertung durch das Gesundheitsamt sofort in Quarantäne und von der Schule abgeholt werden.
  • Sie erhalten dann wie bisher eine entsprechende vorläufige Quarantäneanordnung der Schule im Auftrag des Gesundheitsamtes.
  • Diese Quarantäne kann durch einen Schnelltest in einem Testzentrum am (neu!) 5. Tag beendet werden. Der letzte Tag des Kontaktes mit dem erkrankten Schüler zählt als „Tag 0“.
  • Das zertifizierte Testergebnis muss vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat vorgelegt werden. Der Schulbesuch ist dann wieder am 6. Tag möglich.
  • Ist es Ihnen in Ausnahmefällen nicht möglich ein Testzentrum aufzusuchen, muss die Testung in der Schule unter Aufsicht vor dem Betreten des Klassenraums durchgeführt werden. Bitte setzen Sie sich am Tag vor der Rückkehr in die Schule mit dem Sekretariat in Verbindung, damit Raum und Personal für den Test organisiert werden können.
  • Sollte sich der eigentliche Verdachtsfall nicht bestätigen, werden Sie umgehend informiert und die Kinder können sofort wieder die Schule besuchen.

 Quarantänevorgaben

Anspruch auf saLzH

  • Es gab aus der Elternschaft verschiedenen Rückfragen zum saLzH. Hierzu gibt es im Handlungsrahmen Schuljahr 2021/22 der Senatsverwaltung folgende Festlegung: „Das saLzH findet ausschließlich beim Vorliegen einer Grunderkrankung der Schülerin oder des Schülers, die im Falle einer Infizierung mit dem Coronavirus zu einem besonderen gesundheitlichen Risiko für die Schülerin oder den Schüler führen kann, oder als ausschließliches kurzfristiges saLzH im Falle einer Quarantäne statt. Ein saLzH aus anderen Gründen ist nicht gestattet.“

Impfangebot für Kinder ab 12 Jahre

  • Das Gesundheitsamt bietet für Beschäftigte an Schulen und Schüler/innen ab 12 Jahre eine Impfmöglichkeit am 18.12.2021 (Samstag) in der Hans-Schmidt-Straße 8 an. Es wird keine Impfung für Kinder unter 12 Jahre angeboten.
  • Bei Interesse schreiben Sie bitte eine Mail an: anmeldung@ginkobaumschule.de mit den Namen, der Klassenangabe und dem Geburtsdatum Ihres Kindes.
  • Nach Vorliegen der Zahlen plant das Gesundheitsamt weiter und wird voraussichtlich Zeitfenster vergeben, die Sie dann wieder über mich erfahren.

Zugang zu Früh- und Späthort

  • Ab sofort bringen Sie Ihre Kinder bitte wieder zur Eingangstür des Seitenflügels und holen sie dort im Späthort auch wieder ab. Vielen Dank!

Krankmeldungen

  • Bitte denken Sie daran, Ihre Kinder bei Krankheit bitte bis 8.00 Uhr telefonisch im Sekretariat (636 33 17) krank zu melden. Wir sind sonst verpflichtet, uns bei Ihnen zu melden. Dies ist jeden Tag sehr zeitaufwendig.
  • Bedenken Sie bitte das diese Reglung der Sicherheit Ihrer Kinder dient und auf Wunsch der GEV vor zwei Jahren eingeführt wurde.

Termine

13.12.20212. GK (digital) 17.00
21.12.20213. SK 18.00
23.12.2021Unterrichtsfreier Tag – Notbetreuung nur nach Voranmeldung
24.12. bis 02.01.2022Weihnachtsferien

Mit freundlichen Grüßen, auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen

N. Hahn (Rektor)

WasHandlungsleitfaden bei Verdachts- und Erkrankungsfällen – Stand 10.12.2021
Verdachtsfall in einer KlasseDas betroffene Kind muss schnellstmöglich aus der Schule abgeholt werden.Enge Kontakt-1-Kinder müssen ebenfalls abgeholt werden.Eltern erhalten ein Schreiben für PCR-Testung in einem der Testzentren. Infobrief der Schulleitung an die Eltern der Klasse.Sofortige Rückmeldung der Eltern zum Ergebnis der PCR-Testung an die Schule.Siehe auch: https://www.ginkobaumschule.de/wp-content/uploads/2021/11/Elterninfo-Verdachtsfall-ab-11.11.2021.pdf
Neu: Teststrategie bei VerdachtsfällenSchülerinnen und Schüler, in deren Lerngruppen es zu mindestens zwei positiven Schnelltestergebnissen an einem Testtag gekommen ist, müssen sich künftig anstatt dreimal pro Woche nun eine Woche lang täglich testen. Dies gilt auch für das eingesetzte Lehrpersonal.  
PCR-Test positivSofortige Meldung an die Schule durch die Eltern. 14 Tage Quarantäne für das erkrankte Kind. Allgemeiner Infobrief an die Eltern der Klasse durch die Schule. Vorlage der Quarantänebescheinigung des Gesundheitsamtes in der Schule.  Zertifizierter Schnelltest (Testzentrum) vor Rückkehr in die Schule. Nachweis muss der Schule vorgelegt werden.
Kontakt-1-Personen in der KlasseAustausch mit dem Gesundheitsamt über entsprechende Quarantänemaßnahmen.Enge Kontakt-1 Personen müssen in der Regel bereits bei einem Verdachtsfall in der Klasse ebenfalls sofort in Quarantäne und abgeholt werden.Festlegung der Quarantäne durch das Gesundheitsamt. Der Tag des letzten Kontakts mit dem erkrankten Kind/ der erkrankten Person bzw. dem Verdachtsfall ist der Tag „0“.Bei Quarantänemaßnahmen des Gesundheitsamtes werden diese über die Schule an die Eltern übermittelt.Die Eltern erhalten durch die Schule zeitnah eine schriftliche Quarantänebestätigung im Auftrag des Gesundheitsamtes. Bei dringendem Bedarf kann diese vorab bei der Schule in digitaler Form per Mail angefordert werden.In der Regel wird eine Quarantäne für 10 Tage ausgesprochen. Am 5. Tag kann man sich „freitesten“ (Test in einem zertifizierten Testzentrum, Zertifikat muss der Schule vorgelegt werden).Ist es Ihnen in Ausnahmefällen nicht möglich ein Testzentrum aufzusuchen, muss die Testung in der Schule unter Aufsicht vor dem Betreten des Klassenraums durchgeführt werden. Bitte setzen Sie sich am Tag vor der Rückkehr in die Schule mit dem Sekretariat in Verbindung, damit Raum und Personal für den Test organisiert werden können.Selbsttest in der Schule am Tag der Rückkehr
StufenzuordnungDie Einstufung der Schulen erfolgt immer donnerstags im Austausch von Schulaufsicht und Gesundheitsamt.Dabei wird nicht nur vom aktuellen Infektionsgeschehen der Schule ausgegangen, sondern auch die individuellen Gegebenheiten in der Schule sowie das Infektionsgeschehen im Umfeld der Schule betrachtet.Die Schule selbst ist beim Einstufungsprozess nicht eingebunden. Die Schulöffentlichkeit wird wöchentlich über die Einstufung über die GEV informiert.
QuarantäneDie Quarantäne bezieht sich nicht nur auf den Schulbesuch bezieht. Siehe auch: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/corona-allgemeinverfuegung-treptow-koepenick-1011440.php.