Infobrief vom 02.01.2022

Veröffentlicht am 3. Januar 2022

Infobrief vom 02.01.2022

Liebe Eltern,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe Sie sind alle gut und vor allem gesund in das neue Jahr gekommen.

Ich möchte Sie heute in Kürze über aktuelle Entwicklungen informieren.

Anpassung Musterhygieneplan:

In der ersten Schulwoche findet eine tägliche Testung statt.

Ab 10.01. dann wieder dreimal in der Woche.

Es wird dringend empfohlen, dass sich auch alle Personen und Kinder testen lassen, die keiner Testpflicht unterliegen, weil sie vollständig geimpft oder genesen sind.

Im Schulgebäude gilt die 3-G-Reglung für Besucher, der Nachweis auf Verlangen zu erbringen.

Den aktualisierten Musterhygieneplan finden Sie hier:

https://www.ginkobaumschule.de/wp-content/uploads/2022/01/musterhygieneplan_primarstufe.pdf

Quarantäne für Kontakt-1 Personen und Bestätigungstestungen für Verdachtsfälle

Genesene und Geimpfte werden bei Symptomfreiheit nicht als enge Kontaktpersonen betrachtet.

Das weitere Verfahren bleibt unverändert, siehe hier!

Wichtig: Zur Durchführung der Bestätigungstestungen nach Verdachtsfällen müssen sich die zu testenden Personen zuvor digital in einem der senatseigenen Teststellen registrieren. Wie dies funktioniert erfahren Sie hier:

https://www.ginkobaumschule.de/wp-content/uploads/2022/01/Anleitung-Registrierung_Senatstestzentren.pdf

Zum Termin müssen sie das Bestätigungsschreiben der Schule mitnehmen.

  • Hier finden Sie eine Übersicht über die senatseigenen Testzentren, nur diese können kostenfrei für diese Bestätigungstestung in Anspruch genommen werden.

https://www.ginkobaumschule.de/wp-content/uploads/2022/01/Testzentren_PCR-Nachtestung-mit-Oeffnungszeiten.pdf

Teilnahme am saLzH

Kinder in Quarantäne nehmen, sofern sie gesund sind, verpflichtend am saLzH teil, die Leistungen werden bewertet. Bei Krankheit ist dies der Klassenleitung zu melden.

Die Schülerinnen und Schuler fehlen unentschuldigt wahrend ihrer Quarantäne, sofern bereits zum Zeitpunkt ihrer Einreise in das Hochrisiko- oder Variantengebiet feststand, dass sie sich bei Wiedereinreise in die Bundesrepublik in Quarantäne begeben müssen. SaLzH wird in der Regel grundsätzlich nicht angeboten.

Kann man sich aussuchen, ob man im saLzH unterrichtet wird oder zur Schule geht?

Nein, es besteht weiterhin Präsenzpflicht. Schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) erfolgt im Quarantänefall (Ausnahme Reiserückkehrer) oder wenn die Schule sich in Corona-Stufe gelb oder rot befindet.

Mit freundlichen Grüßen

N. Hahn (Schulleiter)


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