Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird ab dem kommenden Montag, 4. Oktober, aufgehoben. (Hier die Pressemitteilung).

Eine entsprechende Regelung gilt bereits im Land Brandenburg. Diese Entscheidung wurde auch mit Expertinnen und Experten auf der jüngsten Sitzung des Hygienebeirats besprochen. Dafür sprechen die geringen Positiv-Testungen in dieser Altersgruppe, die geringen Krankheitsverläufe und das strikte Testen.

Prinzipiell können Schülerinnen und Schüler auf eigenen Wunsch aber auch weiter eine Gesichtsmaske tragen.

Diese Regelung wird auch weiterhin fortlaufend evaluiert werden und sie gilt auch für das Schulpersonal im Kontakt mit Schülerinnen und Schülern. Ab der Jahrgangsstufe 7 bleibt die Maskenpflicht grundsätzlich bestehen, bei Prüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten kann die medizinische Maske aber abgesetzt werden.

Für das pädagogische Personal in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 der zuvor genannten Schularten gilt im Unterricht und in der ergänzenden Förderung und Betreuung sowie in der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung ebenfalls keine Pflicht zum Tragen einer Maske.

Ergänzende Reglungen zur Testfrequenz

Tritt ein Positivfall in einer Lerngruppe der Primarstufe auf, erhöht sich die Testfrequenz für die betroffene Lerngruppe in dieser Woche einmalig auf drei Testungen.

In der Ferienbetreuung, in den Herbstschulen und bei weiteren Lernangeboten in den Herbstferien wird die Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen aufgehoben. Hier besteht eine Testpflicht zweimal pro Woche.

In den ersten beiden Unterrichtswochen nach den Herbstferien wird in allen Schularten die wöchentliche Testfrequenz auf drei Tests erhöht. Damit sollen mögliche Infektionen, die in der Ferienzeit entstanden sind, umgehend erkannt werden.

Der Musterhygieneplan und der schuleigene Hygieneplan werden entsprechend angepasst.

Mit freundlichen Grüßen

N. Hahn (Schulleiter)