Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen gelten unverändert bis zum 31. März 2022
Veröffentlicht am 17. März 2022
Liebe Eltern,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die weiteren Planungen der Senatsbildungverwaltung hinsichtlich der Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen informieren.
Am 19. März sollen neue Regelungen des Bundes im Infektionsschutzgesetz in Kraft treten, die vorgeben, welche Infektionsschutzmaßnahmen ab diesem Datum in den Bundesländern noch zulässig sind. Wie diese Regelungen konkret aussehen werden steht aktuell noch nicht fest, da der Bundestag noch darüber berät.
Nach derzeitigem Stand des Gesetzentwurfs zum Infektionsschutzgesetz wird den Ländern eine Übergangsfrist eingeräumt, in der die bisher gültigen Infektionsschutzmaßnahmen weitergelten.
Für Berlin heißt das, dass die Geltungsdauer der landesrechtlichen Verordnungen
zum Infektionsschutz bis zum 31. März 2022 verlängert werden darf. Wir beabsichtigen, diese
Möglichkeit auch für die Zweite Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung zu nutzen.
Basierend auf der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs zum Infektionsschutzgesetz bedeutet dies: Alle
derzeit bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen bleiben bis zum 31. März 2022 unverändert bestehen. Dies gilt folglich auch für die Test- und die Maskenpflicht. Auch die Musterhygienepläne gelten bis zum 31. März 2022 weiter.
Ab dem 1. April werden voraussichtlich andere und möglicherweise auch weniger Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen zulässig sein.
Ab dem 1. April werden voraussichtlich andere und möglicherweise auch weniger Schutz- und
Hygienemaßnahmen an Schulen zulässig sein.
Derzeit sieht der Gesetzentwurf des Bundes für das Infektionsschutzgesetz vor, dass an Schulen lediglich die Testpflicht als „Basisschutzmaßnahme“ erhalten bleibt. Alle anderen Schutz- und Hygienemaßnamen, insbesondere die Maskenpflicht, wären ab dem 1. April grundsätzlich nicht mehr zulässig. Die Maskenpflicht und andere Maßnahmen wären erst wieder zulässig, sofern das Berliner Abgeordnetenhaus per Beschluss die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ für Berlin feststellt.
Bezüglich der konkreten Regelungen, die ab dem 1. April in den Schulen gelten, werden wir Sie frühestmöglich informieren.
Mit freundlichen Grüßen
N. Hahn (Schulleiter)
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