Liebe Eltern,

hier die aktuelle Pressemitteilung zur Maskenpflicht in der Grundschule.

Damit gilt für die Kinder ab sofort wieder die alte Regelung.

Es gilt während der Unterrichts- und Betreuungszeit die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in geschlossenen Räumen und unter überdachten Flächen. Im Freien kann die medizinische Gesichtsmaske abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Bitte geben Sie Ihren Kindern ab morgen wieder eine medizinische Gesichtsmaske und auch Ersatzmasken in die Schule mit.

Mit freundlichen Grüßen

N. Hahn (Schulleiter)